Mietpreisbremse

Auf einen Blick

Definition

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die die Höhe der Miete bei Neu- oder Wiedervermietung in bestimmten Gebieten begrenzt.

Beispiel

Ein Vermieter darf bei einer Neuvermietung in einem angespannten Wohnungsmarkt die ortsübliche Vergleichsmiete nur um maximal 10 % überschreiten.

Weiterführende Informationen

Die Mietpreisbremse gilt in Regionen mit Wohnraummangel und soll die Erschwinglichkeit von Wohnraum sichern. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Vermieter sind verpflichtet, dem neuen Mieter auf Anfrage die Höhe der Vormiete offenzulegen. Mieterhöhungen, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen können vom Mieter angefochten werden und überhöhte Mietzahlungen können gegebenenfalls zurückgefordert werden.

Ob die Mietpreisbremse, ohne Ausweitung des Angebots von Mietwohnungen durch Neubau, einen positiven Effekt auf dem Mietmarkt hat, wird vielfach angezeifelt.