Definition
Mahnkosten sind Gebühren, die entstehen, wenn der Vermieter den Mieter wegen ausstehender Mietzahlungen zur Zahlung der fälligen Miete auffordert.
Beispiel
Der Vermieter berechnet dem Mieter eine Mahngebühr von 5 Euro für die Mahnung.
Weiterführende Informationen
Mahnkosten dürfen nur in angemessener Höhe verlangt werden und müssen durch die Mahnung entstanden sein. Ist im Mietvertrag nicht vereinbart, dass Mahnkosten vom Mieter zu tragen sind, kann der Vermieter diese auch nicht geltend machen. Üblich sind pauschale Beträge zwischen 2 und 5 Euro pro Mahnung.
Der Vermieter ist darüber hinaus aber gemäß § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Mieter sollten Zahlungsfristen im Mietvertrag beachten, um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Mieten sind grundsätzlich am dritten Werktag eines Monats fällig. Sollte der Mieter die Mahnkosten für überhöht halten, kann er diese rechtlich anfechten.