Leistungsverweigerungsrecht

Auf einen Blick

Definition

Das Leistungsverweigerungsrecht erlaubt es einer Vertragspartei, die Erfüllung ihrer Verpflichtung vorübergehend zu verweigern.

Beispiel

Ein Mieter zahlt die Miete nicht, weil der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung einen Wasserschaden nicht repariert hat (er hat u.U. auch das Recht, die Miete zu mindern).

Weiterführende Informationen

Das Leistungsverweigerungsrecht ist an verschiedenen Stellen im BGB (beispielsweise in § 320 BGB) verankert. Es darf jedoch nur in angemessener Höhe ausgeübt werden.

Im Mietrecht richtet sich die Leistungsverweigerung regelmäßig nach den Regeln zur Mietminderung und hängt maßgeblich von der Schwere und Dauer des Mangels ab. Als Anhaltspunkt können sog. Mietminderungstabellen dienen, die verschiedene Urteile zur zulässigen Höhe von Mietminderungen auflisten. Eine vollständige Leistungsverweigerung ist selten zulässig.