Definition
Die Laufzeit des Mietvertrags beschreibt den Zeitraum, für den der Mietvertrag gilt.
Beispiel
Ein Mietvertrag wird über eine feste Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen.
Weiterführende Informationen
Mietverträge können befristet oder unbefristet (also auf unbestimmte Zeit) abgeschlossen werden. Befristete Mietverträge enden automatisch, sofern keine Verlängerung vereinbart wird oder ein neuer (unbefristeter) Mietvertrag abgeschlossen wird.
Üblicherweise werden aber Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese können von beiden Parteien ordentlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen, bspw. bei Vorliegen von Eigenbedarf, gekündigt werden. Ist dies nicht der Fall, endet das Mietverhältnis aber nicht nach einer bestimmten Zeit („auf unbestimmte Zeit“). Die Laufzeit eines befristeten Mietvertrags hat bedeutenden Einfluss auf die Flexibilität und Planungssicherheit von Mieter und Vermieter. Eine Befristung ist nur zulässig, wenn ein gesetzlich normierter Grund besteht.