Gebrauchstauglichkeit

Auf einen Blick

Definition

Die Gebrauchstauglichkeit bezeichnet den Zustand der Mietsache, der die vertragsgemäße Nutzung durch den Mieter ermöglicht.

Beispiel

Ein Wasserschaden im Badezimmer beeinträchtigt die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich.

Weiterführende Informationen

Die Gebrauchstauglichkeit ist ein zentrales Kriterium für die Bewertung von Mängeln an der Mietsache. Ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern oder den Vermieter zur Mängelbeseitigung aufzufordern.

Der Vermieter ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache während der gesamten Mietdauer zu gewährleisten. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Wie hoch die Mietminderung im Einzelfall ausfallen kann, können Sie hier nachlesen: Mietminderungstabelle.