Definition
Die Fälligkeit der Miete beschreibt den Zeitpunkt, zu dem der Mieter die Gesamtmiete an den Vermieter zahlen muss.
Beispiel
Die Miete ist jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig.
Weiterführende Informationen
Wurde nichts anderes vereinbart, so ergibt sich die Fälligkeit der Miete aus dem BGB. In der Regel muss die Miete im Voraus gezahlt werden, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Mieter in Verzug, kann der Vermieter Mahngebühren und/oder Verzugszinsen geltend machen.
Wiederholter Zahlungsverzug kann sogar eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Für die fristgerechte Zahlung kommt es nicht auf den Zeitpunkt an, an dem die Mietzahlung beim Vermieter eingeht (auf dessen Konto gutgeschrieben wird), sondern auf den Zeitpunkt zu dem der Mieter die Überweisung tätigt.