Einzugsermächtigung

Auf einen Blick

Definition

Eine Einzugsermächtigung ist eine Erlaubnis des Mieters, die dem Vermieter gestattet, regelmäßig fällige Zahlungen, wie die Miete, direkt vom Konto des Mieters abzubuchen bzw. von seiner Bank abbuchen zu lassen.

Beispiel

Ein Mieter erteilt seinem Vermieter eine Einzugsermächtigung für die monatliche Mietzahlung.

Weiterführende Informationen

Die Einzugsermächtigung erleichtert die pünktliche Mietzahlung und reduziert den Verwaltungsaufwand für beide Seiten. Sie kann jederzeit vom Mieter widerrufen werden. Im Zeitalter der SEPA-Lastschriftverfahren müssen Vermieter und Mieter bestimmte rechtliche Vorgaben beachten, wie z. B. die Nennung der Gläubiger-Identifikationsnummer.

Der Vermieter ist verpflichtet, Änderungen der Miete oder andere Abbuchungen rechtzeitig anzukündigen. Der Mieter sollte regelmäßig kontrollieren, ob die Abbuchungen korrekt erfolgen.