Eigentumswohnung (Sondereigentum)

Auf einen Blick

Definition

Eine Eigentumswohnung ist eine rechtlich eigenständige Wohneinheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses, die dem Eigentümer zur alleinigen Nutzung oder Vermietung zur Verfügung steht.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt eine Eigentumswohnung in einem Neubau und kann diese entweder selbst bewohnen oder vermieten.

Weiterführende Informationen

Der Erwerb bzw. die Übertragung einer Eigentumswohnung erfolgt durch Auflassung (Einigung über den Eigentumsübergang) und einer Eintragung im Grundbuch. Neben der Wohnung selbst gehört dem Eigentümer auch ein Anteil am Gemeinschaftseigentum, wie etwa das Treppenhaus, die Waschräume oder der Garten.

Eigentümer sind verpflichtet, sich an den Kosten für die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu beteiligen. Diese Kosten werden in der Regel über ein Hausgeld abgerechnet. Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum treffen die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung.

Rechtlich geregelt ist das Wohneigentum im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Eigentümer können grundsätzlich frei über die Nutzung ihrer Wohnung entscheiden, müssen sich jedoch an die Regeln der Hausordnung und an Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft halten.