Eigentümerversammlung / WEG-Versammlung

Auf einen Blick

Definition

Die Eigentümerversammlung (auch WEG-Versammlung) ist das zentrale Gremium der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem Beschlüsse über das Gemeinschaftseigentum gefasst werden.

Beispiel

Während einer Eigentümerversammlung wird beschlossen, das Dach des Mehrfamilienhauses zu sanieren oder die Hausordnung zu ändern.

Weiterführende Informationen

Eigentümerversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt und dienen der gemeinsamen Entscheidungsfindung über das Gemeinschaftseigentum. Typische Tagesordnungspunkte sind Besprechungen und Abstimmungen über Instandhaltungsmaßnahmen oder die Verteilung der Betriebskosten.

Die Einladung zur Versammlung erfolgt durch den Verwalter, der auch die Beschlüsse protokolliert. Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschluss gefasst und sind für alle Eigentümer bindend.

Mieter sind in der Regel nicht teilnahmeberechtigt, es sei denn, sie werden von einem Eigentümer bevollmächtigt. Streitigkeiten über Beschlüsse können gerichtlich angefochten werden.