Definition
Die Betriebskostenpauschale ist ein festgelegter Betrag, den der Mieter unabhängig von den tatsächlich angefallenen Betriebskosten monatlich an den Vermieter zahlt. Eine nachträgliche Abrechnung oder Anpassung erfolgt in der Regel nicht.
Beispiel
Der Mietvertrag sieht eine monatliche Betriebskostenpauschale von 150 € vor. Auch wenn die tatsächlichen Betriebskosten höher oder niedriger ausfallen, bleibt dieser Betrag konstant.
Weiterführende Informationen
Im Gegensatz zur Betriebskostenvorauszahlung, bei der der Mieter eine jährliche Abrechnung erhält, bietet die Pauschale eine klare Kalkulierbarkeit der Nebenkosten für den Mieter. Allerdings darf eine Betriebskostenpauschale nur für umlagefähige Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) vereinbart werden. Mieter haben keinen Anspruch auf eine Rückzahlung, selbst wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die Pauschale.
Für Vermieter kann die Pauschale Verwaltungsaufwand ersparen, da keine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellt werden muss. Es besteht aber natürlich auch das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher sind als die Pauschale und der Vermieter so auf einem Teil der Betriebskosten sitzen bleibt.