Außerordentliche Kündigung

Auf einen Blick

Definition

Eine außerordentliche Kündigung ist eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund nach § 543 BGB, welcher eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.

Beispiel

Ein Vermieter kündigt einem Mieter fristlos, weil dieser die Miete für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht gezahlt hat.

Weiterführende Informationen

Die außerordentliche Kündigung ist ein Ausnahmefall im Mietrecht und unterliegt strengen Voraussetzungen. Sie muss schriftlich erfolgen und einen Kündigungsgrund konkret benennen.

Ein wichtiger Grund liegt nach § 543 Abs. 1 S. 2 BGB vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Beispiele für wichtige Gründe sind Zahlungsausfall, regelmäßig verspätete Mietzahlungen, die Störung des Hausfriedens, wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, Straftaten gegen Mitbewohner oder den Vermieter oder die vorsätzliche Beschädigung der Wohnung.

Häufig ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, um dem Vertragspartner die Möglichkeit zu geben, sich künftig ordnungsgemäß an seine Pflichten zu halten. Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis mit ihrem Zugang beim Mieter unmittelbar. Dieser muss die Wohnung also direkt räumen.