Veruntreuung der Mietkaution

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution insolvenzfest getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Dies ist auch strafrechtlich relevant.
Desiree ist Mitgründerin von opacta. Sie ist Wirtschaftsjuristin und gelernte Großhandelskauffrau. Aktuell absolviert sie ein LL.M.-Masterstudium. Daneben befindet sie sich derzeit in der Examensvorbereitung für das erste juristische Staatsexamen. Ihr juristischer Schwerpunkt ist Wirtschaftsstrafrecht. Bei Rückfragen, Themenwünschen oder Kritik erreichen Sie Desirée Ortlieb per E-Mail unter desiree@opacta.de.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution insolvenzfest getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Dies ist auch strafrechtlich relevant.