Definition
Sondereigentum bezeichnet den Teil einer Immobilie, der einem Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung und Verwaltung zugewiesen ist.
Beispiel
Die Wohnung eines Eigentümers zählt zum Sondereigentum, während beispielsweise das Treppenhaus Gemeinschaftseigentum ist.
Weiterführende Informationen
Sondereigentum wird im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es umfasst in der Regel abgeschlossene Räume wie Wohnungen oder Geschäftseinheiten, die einem oder mehreren Eigentümern individuell gehören. Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen grundsätzlich ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden, solange sie das Gemeinschaftseigentum nicht beeinträchtigen. Im Konfliktfall entscheidet die Eigentümerversammlung oder ein Gericht über strittige Fragen.