Mangel

Auf einen Blick

Definition

Ein Mangel ist eine Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglich geschuldeten Zustand, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt.

Beispiel

Schimmelbildung in der Wohnung aufgrund unzureichender Dämmung stellt einen Mangel dar.

Weiterführende Informationen

Mietmängel können baulicher Natur sein, wie undichte Fenster, oder durch äußere Umstände entstehen, wie beispielsweise bei anhaltendem Lärm im Haus oder der Nachbarschaft.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Während der Mangel besteht, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern.

Wie hoch eine Mietminderung im Einzelfall ausfallen kann, hängt vom jeweiligen Mangel ab. Eine Orientierung finden Sie hier: opacta Mietminderungstabelle.

Der Vermieter muss Mängel wegen seiner Instandhaltungspflicht aus § 535 Abs. 1 S. 1 BGB innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, andernfalls kann der Mieter Schadensersatz fordern oder eine Selbstvornahme durchführen. Streitigkeiten über die Ursache des Mangels und die Verantwortung für dessen Behebung sind häufig und erfordern oft die Klärung durch einen (Bau-)Sachverständigen.