Eigenbedarf

Auf einen Blick

Definition

Eigenbedarf ist ein Grund für die Kündigung eines Mietvertrags durch den Vermieter und liegt vor, wenn der Vermieter die Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.

Beispiel

Ein Vermieter kündigt den Mietvertrag, da sein Sohn nach dem Studium in die Wohnung einziehen soll.

Weiterführende Informationen

Die Eigenbedarfskündigung ist eine gesetzlich normierte Form der ordentlichen Kündigung und unterliegt strengen Vorgaben. Der Vermieter muss den Kündigungsgrund, also den Eigenbedarf, konkret und nachvollziehbar darlegen. Eine pauschale Behauptung reicht nicht aus. Missbrauch, etwa ein vorgetäuschter Eigenbedarf, kann Schadensersatzansprüche des Mieters nach sich ziehen.

Besonders geschützt sind Mieter in schwierigen Lebenslagen, wie ältere oder schwerbehinderte Personen, die gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht haben. Der Vermieter sollte die Eigenbedarfskündigung schriftlich formulieren und die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.