Anzeigepflicht des Mieters

Auf einen Blick

Definition

Die Anzeigepflicht (auch Mangelanzeigepflicht des Mieters) beschreibt die Pflicht des Mieters, den Vermieter über Mängel an der Mietsache unverzüglich zu informieren.

Beispiel

Der Mieter bemerkt einen Wasserschaden in der Küche oder Schimmelbefall in der Wohnung und informiert den Vermieter unverzüglich.

Weiterführende Informationen

Die Anzeigepflicht dient dem Schutz der Mietsache bzw. Mietwohnung. Wenn der Mieter diese Pflicht verletzt, kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Beispielsweise kann ein nicht gemeldeter Wasserschaden dazu führen, dass sich der Schaden ausweitet und hohe Reparaturkosten entstehen. Diese weiteren Kosten muss dann der Mieter ersetzen.

Eine ordnungsgemäße Anzeige muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Der Vermieter ist aufgrund seiner Instandhaltungspflicht verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter die Mangelbeseitigung bzw. Reparatur selbst veranlassen und die angefallenen Kosten vom Vermieter einfordern. Darüber hinaus ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern, sofern der Mangel erheblich ist.