Wohnungsgeberbescheinigung – Das muss enthalten sein

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist eine schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers, dass ein Mieter in die angegebene Wohnung eingezogen ist. Diese dient dem Mieter dazu, sich beim Einwohnermeldeamt um- bzw. anzumelden. Durch die Wohnungsgeberbescheinigung soll verhindert werden, dass sich Personen an Wohnorten anmelden können, an denen sie tatsächlich nicht wohnen. Eine Bescheinigung bei Auszug ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn der Mieter nach dem Auszug seinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben möchte.

Der Vermieter bzw. Wohnungsgeber ist nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, eine solche Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen.

Teilweise wird die Wohnungsgeberbescheinigung auch Wohnungsgeberbestätigung, Vermieterbestätigung, Mieterbescheinigung oder Wohnbestätigung genannt.

Was muss die Wohnungsgeberbescheinigung beinhalten?

Die Bescheinigung muss folgende Daten beinhalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter, wenn dieser nicht Eigentümer ist, bspw. weil er Untervermieter ist, muss auch der Eigentümer genannt werden)
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen (Mieter bzw. Bewohner)

Wer muss die Bescheinigung ausstellen?

Grundsätzlich muss die Wohnungsgeberbescheinigung durch den Wohnungsgeber, also typischerweise den Vermieter ausgestellt werden. Wenn dieser nicht Eigentümer der Wohnung ist, muss die Bescheinigung auch den Eigentümer nennen.

Es ist auch möglich, eine andere Person mit der Ausstellung der Bestätigung zu beauftragen. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn eine Hausverwaltung (Sondereigentumsverwaltung) die Verwaltung der Wohnung übernimmt.

Für Untermieter muss die Wohnungsgeberbescheinigung durch den Untervermieter ausgestellt werden. In diesem Fall muss der Eigentümer (meist der Hauptvermieter) angegeben werden.

Wann muss die Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt werden?

Der Mieter muss die Wohnungsgeberbescheinigung bei einem Wohnungswechsel innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde vorlegen. Dies entspricht der Frist, innerhalb der sich der Mieter am neuen Wohnort anmelden muss.

Wichtig!

Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.

Die meisten Gemeinden bieten Vorlagen, die Vermieter nutzen können. In unseren Vermieterpaketen Plus und Premium ist ebenfalls eine Vorlage für eine Wohnungsgeberbescheinigung enthalten.

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