Außerordentliche Kündigung – Wann dürfen Vermieter fristlos kündigen?

Die außerordentliche fristlose Kündigung ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters. Häufige Gründe sind Zahlungsverzug oder nachhaltige Störungen des Hausfriedens.

Ein Vermieter kann bspw. fristlos kündigen, wenn der Mieter zwei Monate in Folge keine oder nur einen Teil der Miete zahlt. Auch andere Verhaltensweisen wie unerlaubte Untervermietung, erhebliche Lärmbelästigung oder Straftaten können den Vermieter zur Kündigung berechtigen.