Bei einer Mieterhöhung sind viele Faktoren zu beachten: die Höhe der neuen Miete, die Begründung – doch ein oft unterschätztes Detail ist die Schriftgröße. Klingt im ersten Moment banal, hat jedoch juristische Relevanz und kann unter Umständen sogar dazu führen, dass eine Mieterhöhung unwirksam wird, so das Urteil vom 28.05.2024 8 S 7/23 des LG Darmstadt.
In diesem Fall wurde eine Modernisierungsmieterhöhung für unwirksam erklärt, da die Begründung des Vermieters aufgrund einer zu kleinen Schriftgrößen von 4-5 Punkten (pt.) nicht ausreichend lesbar war und damit nicht den formellen Anforderungen des § 559b Abs. 1 BGB genügte. Das Gericht betonte, dass die Lesbarkeit der Begründung „Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung“ für die Wirksamkeit der Mieterhöhung von entscheidender Bedeutung ist. Die in § 559b Abs. 1 BGB vorgeschriebene Textform sei nur insoweit sinnvoll, als dass der Mieter die Möglichkeit hat, die Gründe der Mieterhöhung zur Kenntnis nehmen zu können. Zwar gibt das Gesetz keine Mindest-Schriftgröße vor. Ein durchschnittlicher Leser jedoch könne einen Text in der Regel ab Schriftgröße 6 pt. Lesen. Eben diese Schriftgröße wurde vom Vermieter hier nicht eingehalten.
Fazit: Wird eine zu kleine Schriftgröße gewählt, kann dies zur Unwirksamkeit der Mieterhöhung führen. Eine unwirksame Mieterhöhung hat zur Folge, dass der Mieter die erhöhte Miete nicht zahlen muss. Vermieter sollten daher sicherstellen, dass alle Informationen zur Mieterhöhung klar und deutlich formuliert sind. Je nach Einzelfall kann zudem auch die Berücksichtigung einer Sehbehinderung des Mieters eine Rolle spielen, was ggf. der Wahl einer größeren Schriftgröße bedarf. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Ihnen im konkreten Einzelfall weiterhelfen kann.
Die Vorlagen unserer Vermieterpakete sind selbstverständlich in leserlicher Schrift 😉
Hier können sie das Urteil selbst nachlesen: Volltextveröffentlichung des BGH-Urteils.
Wenn Sie mehr zum Thema Mieterhöhungen erfahren wollen, lesen Sie gerne unseren Blogbeitrag zu diesem Thema: Mieterhöhung – Welche Möglichkeiten haben Vermieter?