Modernisierungsankündigung

Auf einen Blick

Definition

Eine Modernisierungsankündigung ist die Mitteilung des Vermieters in Textform an den Mieter über geplante Modernisierungsmaßnahmen an der Mietsache.

Beispiel

Der Vermieter kündigt den Austausch der Fenster zur Verbesserung der Energieeffizienz an und informiert den Mieter über die voraussichtlichen Kosten und Dauer der Arbeiten.

Weiterführende Informationen

Modernisierungsankündigungen sind gemäß § 555c BGB verpflichtend und müssen mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Die Ankündigung muss Art, Umfang, Beginn, Dauer und die voraussichtliche Mieterhöhung enthalten.

Mieter haben das Recht, den angekündigten Maßnahmen innerhalb eines Monats zu widersprechen, wenn diese unzumutbar sind. Nach der Modernisierung darf der Vermieter die Miete um 8 % der Modernisierungskosten jährlich erhöhen, jedoch nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Eine transparente Kommunikation kann Konflikte und rechtliche Streitigkeiten vermeiden.