Definition
Die Meldepflicht ist die gesetzliche Verpflichtung des Mieters, sich nach Einzug in eine Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Beispiel
Der Mieter meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt an.
Weiterführende Informationen
Die Meldepflicht ist im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt und dient der ordnungsgemäßen Erfassung des Wohnsitzes. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, die zur Anmeldung benötigt wird.
Eine solche Vorlage finden Sie in unseren Mietrechts-Vorlagenpaketen. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Mieter sollten die Anmeldung fristgerecht durchführen, um rechtliche Konsequenzen, wie Bußgelder, zu vermeiden.
Die Abmeldung bei einem Umzug ins Ausland oder bei Aufgabe des Wohnsitzes ist ebenfalls vorgeschrieben. Letzteres ist durch eine Anmeldung am neuen Wohnsitz regelmäßig nicht erforderlich. Eine Bescheinigung des Vermieters über den Auszug ist nur erforderlich, wenn der Mieter ins Ausland zieht (und sich deshalb in keiner anderen Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland anmeldet).