Individuelle Vereinbarung

Auf einen Blick

Definition

Eine individuelle Vereinbarung ist eine zwischen Mieter und Vermieter getroffene Abmachung.

Beispiel

Vermieter und Mieter handeln aus und vereinbaren, dass der Mieter nicht in der Wohnung rauchen darf.

Weiterführende Informationen

Anders als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die einseitig, beispielsweise vom Vermieter, gestellt werden, liegen individuelle Vereinbarungen vor, wen die jeweiligen Klauseln von den Parteien individuell für den Einzelfall ausgehandelt wurden. Ist dies der Fall, so sind die strengen Regeln der AGB-Wirksamkeitskontrolle in den §§ 305 ff. BGB nicht anwendbar.