Definition
Bei einer Indexmiete wird die Miete entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst.
Beispiel
Der Vermieter erhöht die Miete um 3 %, basierend auf der Verbraucherpreisinflation im vergangenen Jahr.
Weiterführende Informationen
Indexmietverträge sind besonders in Zeiten hoher Inflation relevant. Die Miete wird regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst, wobei die Basis der Verbraucherpreisindex ist, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Die Anpassung muss dem Mieter in Textform mitgeteilt werden und darf nicht rückwirkend erfolgen. Vermieter dürfen während der Gültigkeit einer Indexmiete grundsätzlich keine weiteren Mieterhöhungen verlangen.
Für Mieter bietet diese Regelung Transparenz, sie kann jedoch zu unerwarteten Kostensteigerungen führen. Da so die Miete an die Preisinflation gekoppelt wird und sich der Wert einer Immobilie hauptsächlich aus der Nettokaltmietrendite ergibt, nennt man Klauseln, die eine Indexmiete vereinbaren auch Wertschutzklauseln.
Die opacta Vermieterpakete enthalten auch Indexmietverträge und die jeweiligen Erhöhungsschreiben.