Hausrecht

Auf einen Blick

Definition

Das Hausrecht bezeichnet das Recht des Mieters, in der gemieteten Wohnung oder Immobilie den Zutritt zu kontrollieren und über den Aufenthalt Dritter zu bestimmen.

Beispiel

Ein Vermieter möchte die Wohnung ohne vorherige Absprache betreten, was der Mieter ablehnt.

Weiterführende Informationen

Während der Mietzeit übt der Mieter das Hausrecht aus. Der Vermieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters betreten, es sei denn, es liegt ein Notfall, wie beispielsweise ein Wasserrohrbruch, vor.

Das Hausrecht umfasst auch das Recht, Besuch zu empfangen oder Unbefugten den Zutritt zu verweigern. Verstöße gegen das Hausrecht, wie unbefugtes Betreten, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und als Hausfriedensbruch strafbar sein.