Gewerbliche Nutzung

Auf einen Blick

Definition

Gewerbliche Nutzung bezeichnet die Nutzung einer Immobilie für entgeltliche wirtschaftliche Tätigkeiten, also für berufliche oder unternehmerische Zwecke.

Beispiel

Ein Mieter betreibt in seiner angemieteten Wohnung ein Architekturbüro.

Weiterführende Informationen

Die gewerbliche Nutzung einer Wohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Ohne diese Zustimmung kann der Vermieter die Nutzung untersagen oder das Mietverhältnis kündigen.

Je nach Bebauungsplan kann eine gewerbliche Nutzung in einem Wohngebiet auch ausgeschlossen sein. Auch macht es ein Unterschied, ob durch die Tätigkeit Lärm- und Geruchsbelästigungen entstehen oder nicht.

Die gewerbliche Nutzung kann Auswirkungen auf die Betriebskosten und erforderliche Versicherungen haben. Mieter sollten vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit die Erlaubnis des Vermieters einholen und auch die übrigen rechtlichen Anforderungen, wie beispielsweise eine Gewerbeanmeldung prüfen.

Die meisten Mietverträge enthalten Klauseln, die die gewerbliche Nutzung ausdrücklich ausschließen. Eine solche Klausel ist auch in unseren Mietverträgen enthalten.