Beweislast

Auf einen Blick

Definition

Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einem Gericht eine bestimmte Tatsache nachweisen muss.

Beispiel

Der Vermieter muss nachweisen, dass ein Mangel durch den Mieter verursacht wurde.

Weiterführende Informationen

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ansprüche erhebt, auch den Beweis dafür erbringen muss. Genauer gesagt trägt der Anspruchsteller grundsätzlich die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen und der Anspruchsgegner die Beweislast für die anspruchsvernichtenden bzw. anspruchshemmenden Tatsachen. Beispielsweise muss der Mieter einen bestehenden Mangel nachweisen, wenn er eine Mietminderung geltend machen will.

Umgekehrt ist der Vermieter bzgl. dem Vorliegen einer Beschädigung beweispflichtig, wenn er Schadensersatz für eine Beschädigung der Mietsache verlangt. In vielen Fällen können Dokumentationen wie Fotos, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten hilfreich sein, um Beweis zu führen.