Definition
Das Betretungsrecht des Vermieters beschreibt das Recht, die vermietete Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen zu betreten, etwa zur Durchführung von Reparaturen oder zur Besichtigung mit einem potenziellen Nachmieter oder Käufer.
Beispiel
Der Vermieter kündigt an, die Wohnung zu betreten, um diese einem potenziellen Käufer zu zeigen.
Weiterführende Informationen
Das Recht des Vermieters, die Mietwohnung zu betreten, ist, um die Privatsphäre des Mieters zu schützen, gesetzlich eingeschränkt. Der Vermieter darf die Wohnung nur mit vorheriger Ankündigung und einem berechtigten Grund betreten, etwa für Reparaturen, Besichtigungen mit potenziellen Nachmietern oder Käufern sowie bei Gefahrensituationen.
Der Mieter muss dem Betreten des Vermieters zwar grundsätzlich zustimmen, er ist aber berechtigt unzumutbare Termine abzulehnen. Ein unangekündigtes Betreten oder Missbrauch des Betretungsrecht kann rechtliche Konsequenzen haben. Ein respektvoller Umgang mit dem Mieter und klare Absprachen fördern hierbei eine gute Beziehung zu Ihrem Mieter.