Definition
Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters, das an bewegliche Sachen des Mieters in der Mietwohnung besteht und dem Vermieter als Sicherheit für offene Forderungen dient.
Beispiel
Ein Vermieter macht das Vermieterpfandrecht geltend, um die ausstehende Miete einzutreiben, indem er Gegenstände in der Wohnung des Mieters pfändet.
Weiterführende Informationen
Das Vermieterpfandrecht ist in § 562 BGB geregelt und dient dem Vermieter als Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis. Es umfasst alle beweglichen Sachen des Mieters, die sich in der gemieteten Wohnung befinden, ausgenommen sind jedoch unpfändbare Gegenstände wie persönliche Kleidung oder Arbeitsmittel, die der Mieter für die Erzielung seines Lebensunterhalts benötigt. Das Pfandrecht erlischt, wenn der Mieter die Wohnung räumt und die Gegenstände mitnimmt.