Vorkaufsrecht des Mieters

Auf einen Blick

Definition

Das Vorkaufsrecht des Mieters gibt dem Mieter die Möglichkeit, die von ihm gemietete Wohnung zu kaufen, bevor sie an einen Dritten verkauft wird.

Beispiel

Der Vermieter informiert den Mieter über den geplanten Verkauf der Mietwohnung, und der Mieter entscheidet sich, sein Vorkaufsrecht auszuüben.

Weiterführende Informationen

Das Vorkaufsrecht des Mieters ist in § 577 BGB geregelt und entfaltet Relevanz, wenn die Mietwohnung verkauft wird. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über die Verkaufsabsicht zu informieren und ihm eine Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts einzuräumen. Der Mieter kann die Wohnung zu den gleichen Konditionen erwerben, die mit dem potenziellen Käufer vereinbart wurden. Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, kann der Vermieter die Wohnung an einen Dritten verkaufen. Für Mieter bietet das Vorkaufsrecht die Möglichkeit, langfristige Wohnsicherheit zu gewährleisten.