Verjährung

Auf einen Blick

Definition

Verjährung beschreibt den Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, nach der ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Beispiel

Der Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten verjährt nach drei Jahren.

Weiterführende Informationen

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt im Mietrecht drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückzahlungen gelten diese Fristen ebenfalls, sofern keine speziellen Regelungen greifen. Ersatzansprüche des Vermieters wegen unrechtmäßigen Veränderungen oder einer Verschlechterung der Mietsache, verjähren beispielsweise gemäß § 548 Abs. 1 BGB innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung.

Mieter und Vermieter sollten wichtige Fristen im Blick behalten. Eine Hemmung der Verjährung kann durch eine Klage erreicht werden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner die Zahlung verweigern, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.