Definition
Der Gerichtsstand bezeichnet den Ort bzw. das Gericht, an dem gerichtliche Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter rechtlich ausgetragen werden. Es wird zwischen örtlicher, sachlicher und funktioneller Zuständigkeit unterschieden.
Beispiel
Bei einer Klage des Vermieters gegen den Mieter ist der ausschließliche Gerichtsstand nach § 29a ZPO das Amtsgericht, an dem Ort, an dem sich die Mietwohnung befindet.
Weiterführende Informationen
Im Mietrecht gilt der gesetzliche Gerichtsstand, der an den Ort der Mietsache gebunden ist. Dies stellt sicher, dass Verfahren ortsnah und effizient abgewickelt werden können. Ein Grund hierfür ist, dass Ortsbegehungen durch das Gericht, falls diese erforderlich sind, so leichter möglich sind.
Abweichende Vereinbarungen bzgl. dem zuständigen Gericht sind im Wohnraummietrecht unzulässig. Im Gewerberaummietrecht kann eine sog. Gerichtsstandsvereinbarung getroffen werden, die das zuständige Gericht bestimmt. Dies ist deshalb der Fall, weil Mieter von Wohnraum im Vergleich zu Gewerbemietern schutzwürdiger sind, und ihnen eine evtl. lange Anreise zum Gericht nicht zugemutet werden soll.