Definition
Eine Bürgschaft nach § 765 BGB ist ein Vertrag, bei dem der Bürge einem Gläubiger (Vermieter) verspricht, die Verbindlichkeiten eines Schuldners (Mieters) zu zahlen, falls der Schuldner (Mieter) dies nicht kann oder will.
Beispiel
Ein Vater bürgt für seinen Sohn, der selbst Mieter der Wohnung wird.
Weiterführende Informationen
Bürgschaften sind im Mietrecht eine gängige Praxis, insbesondere bei jungen oder einkommensschwachen Mietern. Der Bürge verpflichtet sich, im Falle von Mietrückständen oder anderen Forderungen des Vermieters einzuspringen. Eine Bürgschaft muss schriftlich erfolgen und sollte klar definieren, welche Verbindlichkeiten abgedeckt sind.
Gesetzlich ist geregelt, dass die Bürgschaft einen Höchstbetrag von drei Nettomonatsmieten nicht überschreiten darf.
Eine zusätzlich zur Mietkaution abgegebene Bürgschaft unterliegt dieser Beschränkung grundsätzlich nicht, wenn sie freiwillig (nicht auf Verlangen des Vermieters) abgegeben wurde. In unseren Vermieterpaketen sind beide Formen der Bürgschaft, also als Ersatz der Mietkaution sowie zusätzlich zu dieser, enthalten.