Definition
Der Anspruch auf Aufwendungsersatz beschreibt das Recht des Mieters, Aufwendungen, die er im Interesse des Vermieters getätigt hat, ersetzt zu bekommen.
Beispiel
Der Mieter lässt in Absprache mit dem Vermieter eine kaputte Heizung reparieren und fordert dann die von ihm an die Handwerker gezahlten Kosten vom Vermieter zurück.
Weiterführende Informationen
Damit die Aufwendungen des Mieters ersetzbar sind, müssen sie notwendig und angemessen sein. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist der Anspruch auf Erstattung oft strittig.
Im Rahmen von Notfällen wie beispielsweise Rohrbrüchen oder Stromausfälle, bei denen schnelles Handeln erforderlich ist, besteht der Anspruch aber grundsätzlich auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Der Mieter sollte alle Ausgaben dokumentieren und Rechnungen aufbewahren, um seinen Anspruch nachweisen zu können.