Definition
Einbauten sind Elemente, die fest in ein Gebäude bzw. eine Eigentumswohnung eingebaut sind und nicht ohne Weiteres entfernt werden können, ohne das Gebäude bzw. die Wohnung zu beschädigen oder zu verändern.
Beispiel
Ein Mieter lässt eine Einbauküche in der gemieteten Wohnung einbauen. Weitere Beispiele Küchen- und Badezimmerarmaturen, Einbauschränke, Treppen, Geländer, Heizungen oder Lüftungsanlagen.
Weiterführende Informationen
Im Gegensatz zu Möbeln oder anderen beweglichen Gegenständen sind Einbauten in der Regel speziell für die Räume angefertigt oder angepasst und sind daher oft ein wichtiger Bestandteil der Innenraumgestaltung.
Einbauten bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters, insbesondere wenn sie das Mietobjekt wesentlich verändern. Ohne Zustimmung können Mieter verpflichtet werden, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses stellt sich häufig die Frage, ob Einbauten entfernt oder dem Vermieter überlassen werden. Schriftliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter können Streitigkeiten vermeiden. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Mieter die Kosten für Einbauten zu erstatten, es sei denn, dies wurde explizit vereinbart.